Klipstein-Verein

Satzung

Auszug aus der Satzung

§2 Zweck des Vereins zur Pflege des künstlerischen Nachlasses von Felix und Editha Klipstein

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in der ersten Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Pflege des künstlerischen Nachlasses von Felix und Editha Klipstein im Interesse der Allgemeinheit.

(3) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
– Vorträge und Bildungsveranstaltungen;
– Ausstellungen;
– Herausgabe von Katalogen und anderen Publikationen;
– Restaurierung, Neuerwerbung von Sammlungsstücken;
– Forschungs- und Archvierungsarbeiten
– u.a. soweit diese Zwecke im Zusammenhang mit dem Leben und künstlerischen Schaffen von Felix und Editha Klipstein stehen.

(4) Vereinszweck ist auch die zukünftige Einrichtung eines Museums in dem „Klipsteinturm“ und die Erhaltung der Gräber von Felix und Editha Klipstein in einem würdigen Zustand.

Der Verein zur Pflege des künstlerischen Nachlasses von Felix und Editha Klipstein e.V. ist in das Vereinsregister in Gießen eingetragen und ist vom Finazamt als gemeinnützig anerkannt. Spenden an den Verein sind steuerabzugsfähig.

Aktive Mitarbeit wird erwünscht!

Werden Sie Mitglied des Vereins!

Bankverbindung: Sparkasse Laubach-Hungen BLZ 513 522 27 Konto 1 11 14


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